Ev. Kirchengemeinde Berga
Heiraten in der Kirche
Ev. Kirchengemeinde Berga
Pfarrer Mathias Dräger
Thomas-Münzer-Str. 7
06536 Kelbra
Tel./Fax: 034651 / 6157
info@Berga-Kirchengemeinde.de
Liebes Brautpaar,
Sie
wollen kirchlich heiraten – wir freuen uns mit Ihnen. Damit der Gottesdienst
und das ganze Fest gelingen und in guter Erinnerung bleiben, müssen schon im
voraus einige Dinge bedacht werden. Dazu möchte dieser Text eine Hilfe sein.
Bei
der kirchlichen Trauung bekennt sich das bereits verheiratete Paar vor Gott und
der christlichen Gemeinde zu seiner Ehe. Die geschieht in dem Wissen, was die
Bibel über die Liebe und Zusammenleben in der Ehe sagt. Wenn möglich sollte das
Bekenntnis von den Eheleuten selbst gesprochen werden:
„Ich verspreche dir als meiner Ehefrau/ meinem Ehemann: Ich will dir treu sein, dich achten und dir vertrauen. Ich will dir helfen und für dich sorgen. Ich will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott dienen, solange wir leben. Dazu verhelfe mir Gott.“
Dem
Ehepaar wird der Segen Gottes für den gemeinsamen Weg durchs Leben
zugesprochen. Die versammelte Festgemeinde betet für das Paar und macht
deutlich, dass sie die Eheleute auch künftig begleiten wird.
Der
Hochzeitstermin sollte möglichst langfristig mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer
sowie im zuständigen Pfarramt abgestimmt werden.
Für
die kirchliche Hochzeit ist die Kirchenmitgliedschaft beider Partner
Voraussetzung; d.h. beide müssen getauft und konfirmiert sein. Für Paare, bei
denen einer der Ehepartner nicht der Kirche angehört, gibt es den Gottesdienst
zur Eheschließung. Er unterscheidet sich von einer Trauung dadurch, dass dabei
dem nicht zur Kirche gehörenden Partner kein christlich geprägtes
Trauversprechen abverlangt wird. Bei einer Hochzeit mit einem katholischen
Partner sollte rechzeitig im katholischen Pfarramt der „Dispens von der
Formpflicht“ beantragt werden. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der
evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche.
Die Gestaltung des Gottesdienstes liegt in erster Linie bei der Pfarrerin/ dem Pfarrer. Allerdings ist es schön, wenn sich das Brautpaar mit einbeziehen lässt. Es können sich aber auch Freunde oder Verwandte mit Texten oder musikalischen Beiträgen beteiligen. Der Pfarrer hilft bei der Auswahl der Lieder. Für die musikalische Gestaltung des Traugottesdienstes ist der Kantor verantwortlich. Um den Gottesdienst vorzubereiten und das Brautpaar (besser) kennen zu lernen, treffen sich Brautpaar und Pfarrerin/ Pfarrer (evtl. zusammen mit Freunden oder Verwandten) zu ein oder zwei Gesprächen. Dabei können auch die äußeren Dinge, wie z.B. Sitzordnung, Art des Einzuges in die Kirche und Ringwechsel, geklärt werden.
Ein
Programmblatt mit dem Ablauf des Traugottesdienstes und/oder den Liedern für
die Anwesenden kann auf Wunsch erstellt werden.
Wenn
Sie nicht zu der Kirchengemeinde gehören, in deren Kirche Sie heiraten möchten,
ist das auch möglich. Dafür muss allerdings die Genehmigung Ihrer
Heimatgemeinde vorliegen. Es kann Sie dann die Pfarrerin/ der Pfarrer Ihrer
Heimatgemeinde dort trauen, aber auch die Pfarrerin/ der Pfarrer der Kirche, in
der Sie sich trauen lassen oder eine/ ein anderer Pfarrerin/ Pfarrer Ihrer
Wahl.
Ob für diese Art der Begleitung in einen wichtigen neuen Lebensabschnitt Gebühren für Sie entstehen oder nicht, liegt im Ermessen der Kirchengemeinde, in der Sie sich trauen lassen. Allerdings ist, wenn keine Gebühr erhoben wird, eine dem Anlass angemessene Spende erwünscht. Denn in Zeiten knapper werdender Finanzen ist auch die Kirche mehr denn je auf entsprechende Unterstützung neben der Kirchensteuer und dem Kirchgeld angewiesen.